In Hotels sind personenbezogene Daten Teil des Tagesgeschäfts. Wir helfen Ihnen die DSGVO umzusetzen.
In der seit Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Schutz von personenbezogenen Daten umfassend geregelt. Die Hotellerie ist stärker als manch andere Branche davon betroffen, da hier eine enorme Menge an sensiblen Kundendaten gesammelt und verarbeitet wird.
Bei einem fahrlässigen Umgang kann es leicht zum Datenmissbrauch kommen, der bedenkliche Folgen für die betroffene Person haben kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen bedingungslosen Datenschutz im Hotel gewährleisten zu können, ohne dass das Tagesgeschäft der Hotels durch die Vorgaben der DSGVO beeinträchtigt wird.
Datenerhebung beim Check-In – was gilt es zu beachten?
Das Bundesmeldegesetz verpflichtet Hotels, mithilfe eines Meldescheins nach §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmte personenbezogene Daten über den Gast zu erfassen. Dazu gehören:
- Datum der Ankunft
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie
- Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.
Der Meldeschein ist für ein Jahr vom Tag der Anreise der beherbergten Person aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
Die Erhebung weiterer über die Pflichtangaben des Bundesmeldegesetzes hinausgehenden Daten erfolgt nicht mehr auf Grundlage des Meldegesetzes. Diese Daten dürfen daher nur erhoben werden, wenn der Hotelgast hierzu freiwillig einwilligt. Hierzu bedarf es einer gesonderten Einwilligung und eines Hinweises auf die Möglichkeit des Widerrufs dieser Einwilligung.
Unsere maßgeschneiderten Datenschutzleistungen für Ihr Hotel
Als erfahrene Datenschutzexperten gewährleisten wir den Datenschutz in zahlreichen Hotels gemäß der DSGVO. Als kompetenter Ansprechpartner unterstützen wir Sie dabei, die Vorgaben der DSGVO so umzusetzen, dass es zu keiner Beeinträchtigung im Tagesgeschäft kommt.
Es empfiehlt sich eine Auflistung von den unternehmensbezogenen Tätigkeitsbereichen zu erstellen, in welchen personenbezogene Daten regelmäßig erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Für die Kontrolle der rechtskonformen Anwendung der DSGVO im Hotel ist es zudem nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten für das Hotel zu bestellen, sobald mindestens 20 Mitarbeiter persönliche Kundendaten erheben, speichern und weiterverarbeiten. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen nach der DSGVO auf der Webseite des Hotels aufgeführt werden.
Unser vielseitiges Leistungsangebot orientiert sich dabei an Ihren individuellen Bedürfnissen.
Unsere Leistungen für Ihr Hotel
- Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
- Überprüfung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Erstellung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
- Beratung zu individuellen Datenschutzfragen sowie Beratung im Falle einer Datenpanne
- Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen
All die Anforderungen, die die DSGVO an Hotels stellt, können Sie einfach neben dem Tagesgeschäft mit unseren Datenschutzberatern umsetzen. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung und überzeugen Sie sich davon!