An immer mehr Parkplätzen verschwinden die Einfahrtsschranken. Stattdessen erfassen Kameras die Kennzeichen. Wie ist das mit dem Datenschutz zu vereinbaren?
Einfahrtsschranke – das ist Vergangenheit!
Immer mehr Unternehmen bauen an der Einfahrt zum Firmenparkplatz die Einfahrtsschranke ab. Stattdessen filmen sie die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge. In einer Datenbank lässt sich feststellen, ob dieses Fahrzeug den Parkplatz benutzen darf.
Ähnlich verfahren die Betreiber von öffentlichen Parkhäusern. Hineinfahren kann jeder einfach so. Bezahlt wird am Automaten, nachdem der Fahrer sein Kennzeichen eingegeben hat.
Mehr Bequemlichkeit beim Parken
Die Vorteile liegen auf der Hand. Kein Fahrer muss mehr die Scheibe an der Fahrertür öffnen, nach dem Einfahrtschip kramen oder mühsam das Parkticket bei der Einfahrt lösen. Bei der Bezahlung muss man kein Einfahrtticket mehr in den Automaten stecken. Stattdessen gibt man sein Kennzeichen ein.
Kfz-Kennzeichen sind personenbezogen
Der Datenschutz ist ein Thema, weil die Kennzeichen von Fahrzeugen personenbezogene Daten enthalten. Das überrascht auf den ersten Blick. Aber: Mithilfe des Kennzeichens ist es leicht möglich, den Halter eines Fahrzeugs festzustellen. Genau dazu sind sie da. Wer Kennzeichen festhält, muss deshalb die Datenschutzregelungen beachten.
Kaum Probleme bei Firmenparkplätzen
Bei einem Firmenparkplatz ist alles relativ einfach. Seine Benutzung ist in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis geregelt. Beispielsweise kann der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthalten. Vielleicht gibt es auch eine Betriebsvereinbarung. Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung sind dann die Rechtsgrundlage dafür, dass der Arbeitgeber die nötigen Daten festhalten darf.
Meist kosten Firmenparkplätze nichts. Dann genügt es, die Parkberechtigung festzustellen. Dazu sind die Kennzeichen der berechtigten Fahrzeuge in einer Datenbank gespeichert. Fährt ein Fahrzeug in den Parkplatz ein, wird sein Kennzeichen mit dieser Datenbank abgeglichen.
Daten für die Abrechnung
Kostet ein Parkplatz etwas, braucht man zusätzlich Daten für die Abrechnung. Bei öffentlichen Parkplätzen ist das die Regel. Abgerechnet wird bei der Ausfahrt. Dazu braucht man Einfahrtszeit und Ausfahrtszeit. Manchmal bestehen Monatsverträge für Dauerparker. Bei ihnen spielen die Parkzeiten normalerweise keine Rolle. Dann sind diese Daten auch nicht nötig.
Datenschutzhinweise bei der Einfahrt
Ein häufiges Konfliktthema sind die Datenschutzhinweise an der Einfahrt zum Parkplatz. Bei einem Firmenparkplatz für Beschäftigte können sie entweder sehr kurz ausfallen oder sogar völlig wegbleiben. Die Beschäftigten sind im Regelfall auch ohne solche Hinweise ausreichend informiert. So steht beispielsweise in Betriebsvereinbarungen für Firmenparkplätze meist auch, welche Daten gespeichert werden dürfen und was mit ihnen geschieht.
Parkhäuser mit engen Einfahrten
Bei Parkhäusern ist es nicht ganz so einfach. Typisch ist folgende Situation: Wer parken will, merkt erst an der Einfahrt, dass es keine Schranke gibt. Oft genug sind die Einfahrten eng. Für große Schilder mit ausführlichen Informationen ist schlicht kein Platz. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt aber, dass eine umfassende Information über die Verarbeitung der Daten erfolgt.
Vernünftige Lösungen für die Praxis
Für solche Fälle sind die Datenschutzbehörden mit praxisnahen Lösungen einverstanden. Sie sehen so aus: An der Einfahrt steht ein Schild, das auf die Kennzeichenerfassung hinweist. Ansonsten heißt es dort lediglich: „Weitere Informationen im Parkhaus. Freie Ausfahrt binnen 10 Minuten möglich.“ Diese Formulierung ist nur ein Beispiel, es sind auch andere kurze Texte möglich.
Wem es nicht gefällt, kann kostenlos ausfahren
Wer einfährt, kann sich dann im Parkhaus informieren, wie die Kennzeichenerfassung erfolgt und welche Daten gespeichert werden. Ist er damit nicht einverstanden, kann er sich wieder ins Auto setzen und gebührenfrei ausfahren. Sein Kennzeichen wurde dann zwar bei der Einfahrt erfasst. Das System ist aber so eingestellt, dass es diese Daten vollständig löscht, wenn das Fahrzeug innerhalb der Karenzzeit ausfährt.
Bequemlichkeit und Datenschutz – das geht!
Insgesamt ist die Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen ein Beispiel dafür, dass Bequemlichkeit und Datenschutz wunderbar zusammenpassen können. Es ist deshalb kein Wunder, dass immer mehr Supermärkte und Einkaufszentren solche Systeme einsetzen.