Viele Internetnutzer stören sich an Zusatzfenstern im Browser, die eine Zustimmung zur Nutzung von Cookies erfragen. Sind solche Cookie-Banner wirklich lästig und unnötig? Wie müssen Webseiten-Betreiber die Nutzer darüber informieren, dass sie ihre Aktivitäten im Internet nachverfolgen möchten?
Störenfried oder Aufklärung?
Mit Texthinweisen oder Bannern auf der Startseite informieren viele Webseiten-Betreiber über den Einsatz sogenannter Cookies. Die Mehrheit der Internetnutzer (55 Prozent) ist von den Bannern genervt, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Danach kann rund die Hälfte (44 Prozent) nicht nachvollziehen, weswegen Webseiten-Betreiber überhaupt auf Cookies hinweisen müssen. Vier von zehn Internetnutzern (39 Prozent) geben an, dass sie Cookie-Banner nicht beachten. Nur für knapp ein Drittel (31 Prozent) stellen Cookie-Banner eine wichtige Information dar.
Auch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz sind mit vielen Cookie-Bannern unzufrieden. Das liegt aber nicht daran, dass die Aufklärung und die Einwilligung vor dem Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Verfahren im Internet unnötig wären. Die vorhandenen Cookie-Banner stören meist nicht nur die Benutzerfreundlichkeit der Dienste, sondern schützen auch nicht vor Tracking, so zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Viele der vom BayLDA untersuchten Websites, die Cookie-Banner einsetzen, unterbanden weder die Nachverfolgung der Website-Besucher noch erfüllten sie die Anforderungen an eine zulässige Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Online-Tracking ist eine Gefahr für den Datenschutz
Cookie-Banner, die davon ausgehen, dass reines Weitersurfen auf der Website oder Ähnliches eine Einwilligung bedeutet, sind unzulässig. Dasselbe gilt für voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen.
Aus Sicht des Datenschutzes muss der Nutzer informiert einwilligen, wenn Daten über sein Nutzungsverhalten an Dritte weitergegeben werden sollen, wie dies zum Beispiel bei Tracking-Cookies der Fall ist. Andernfalls könnten die Webseiten-Betreiber umfangreiche Nutzerprofile anlegen und auswerten, ohne dass die betroffenen Besucher davon wissen und dem zugestimmt hätten.
Die Folgen eines heimlichen Trackings können schwerwiegend sein, je nachdem, welche Daten gesammelt und von wem zu welchem Zweck ausgewertet werden. So könnte es passieren, dass ein Webseiten-Anbieter die Suchanfragen zu medizinischen Themen protokolliert und einem Nutzer zuordnet, wobei er dann diese Informationen einer Versicherung übermittelt.
Was nun geschehen muss
Website-Betreibende sollten ihre Websites umgehend auf Tracking-Mechanismen überprüfen. Wer Dienste nutzt, die eine Einwilligung erfordern, muss die Einwilligung dafür einholen oder die Dienste entfernen. Dazu gehört auch das weit verbreitete Produkt Google Analytics. Eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn die Website-Besuchenden der Datenverarbeitung eindeutig und informiert zustimmen. Die einwilligungsbedürftige Datenverarbeitung darf zudem erst dann begonnen werden, nachdem der Nutzer die Einwilligung erteilt hat.
Als Besucher einer Webseite sollte man sich nicht an Cookie-Bannern stören, sondern vielmehr hohe Anforderungen an einen solchen Hinweis auf geplantes Online-Tracking stellen:
- Informiert der Banner ausreichend über den Zweck und die Empfänger der Daten?
- Ist die Einwilligung nicht schon vorausgefüllt?
Webseiten, die den Ansprüchen des Datenschutzes nicht genügen, sollte man verlassen. Andernfalls könnte man heimlich bei seinen Online-Aktivitäten verfolgt werden.
Quiz: Schützen Sie sich richtig vor Online-Tracking? Machen Sie den Test!
Frage: Cookie-Banner verhindern das heimliche Online-Tracking. Stimmt das?
- Nein, viele Cookie-Banner informieren unzureichend, erfragen keine Einwilligung und verhindern auch kein Tracking bei fehlender Einwilligung.
- Ja, diese Banner sind wie eine Barriere gegen das Online-Tracking.
Lösung: Die Antwort 1 ist richtig. Die Aufsichtsbehörden haben viele Cookie-Banner beanstandet, weil sie den Datenschutzvorgaben nicht entsprachen und auch kein Tracking verhinderten, wenn der Webseitenbesucher nicht zugestimmt hat.
Frage: Online-Tracking dient nur der Optimierung einer Webseite, es ist also harmlos. Stimmt das?
- Ja, die Webseitenbetreiber wollen nur wissen, ob es Probleme mit ihren Internetseiten gibt.
- Nein, viele Tracking-Daten werden an Dritte übermittelt, die sie für Nutzerprofile verwenden, um personalisierte Online-Werbung auszuspielen.
Lösung: Die Antwort 2 ist richtig. Tracking-Daten können zu sehr genauen Nutzerprofilen führen, die tiefe Einblicke in das Verhalten und die Vorstellungen einer Person erlauben. Denkbar sind Auswertungen, die zum Beispiel das Wahlverhalten vorhersagen oder auf bestimmte Krankheiten schließen lassen. Das Online-Verhalten einer Person kann durchleuchtet und zu Werbezwecken oder sogar zu kriminellen Zwecken missbraucht werden.